Die Rücklagemittel müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein. Bis dahin sind sie sicher und ertragsbringend anzulegen.
Abschnitt 6
Ausgleich des Haushaltsplans
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Die Rücklagemittel müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein. Bis dahin sind sie sicher und ertragsbringend anzulegen.
Abschnitt 6
Ausgleich des Haushaltsplans