Im Betriebshaushaltsplan können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel der Intendantin oder des Intendanten und
2. Verstärkungsmittel veranschlagt werden.
Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden, die Mittel sind nicht übertragbar.
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Im Betriebshaushaltsplan können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel der Intendantin oder des Intendanten und
2. Verstärkungsmittel veranschlagt werden.
Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden, die Mittel sind nicht übertragbar.