nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 48 FinO-LfM (Nordrhein-Westfalen) — Inhalt des Geschäftsberichts

Finanzordnung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Geschäftsbericht sind die Vermögens- und Ertragsverhältnisse der LfM zutreffend darzustellen.

(2) Im Geschäftsbericht sind insbesondere zu erläutern:

1. der Jahresabschluss.

2. die Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse der LfM.

3. etwaige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Ablauf des Haushaltsjahres eingetreten sind.

(3) Im Geschäftsbericht sind die Direktorin oder der Direktor sowie alle Mitglieder der Medienkommission, auch die im Haushaltsjahr oder später ausgeschiedenen, namentlich anzugeben. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Medienkommission und die/der stellvertretende Vorsitzende der Medienkommission sind als solche zu bezeichnen.

Abschnitt IX

Mittelfristige Finanzplanung

---

Zitiervorschlag: § 48 FinO-LfM (Nordrhein-Westfalen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) verkündete Fassung. Stand: 26.08.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FinO-LfM/48

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Verbindlich ist die amtliche Fassung.
