Im Ertrags- und Aufwandsplan können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel der Direktorin oder des Direktors
2. Verstärkungsmittel
veranschlagt werden.
Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.
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Im Ertrags- und Aufwandsplan können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel der Direktorin oder des Direktors
2. Verstärkungsmittel
veranschlagt werden.
Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.