Diese Satzung (Finanzordnung) regelt auf der Grundlage des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, den Jahresabschluss, den Geschäftsbericht und die mittelfristige Finanzplanung der LfM.
Abschnitt II
Haushaltsplan