Die Gewährung von Zuwendungen an Dritte erfolgt unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung des Landes NRW soweit keine gesonderten Bestimmungen der LFM NRW bestehen.
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Die Gewährung von Zuwendungen an Dritte erfolgt unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung des Landes NRW soweit keine gesonderten Bestimmungen der LFM NRW bestehen.