Diese Satzung (Finanzordnung) regelt auf der Grundlage des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, den Jahresabschluss, den Geschäftsbericht und die mittelfristige Finanzplanung der LFM NRW.
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Diese Satzung (Finanzordnung) regelt auf der Grundlage des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, den Jahresabschluss, den Geschäftsbericht und die mittelfristige Finanzplanung der LFM NRW.