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§ 2 FinAusglG2019DV 1 — Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.