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§ 4 FinAusglG2013DV 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 vom 25. März 2013 (BGBl. I S. 601) außer Kraft.