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§ 4 FinAusglG2011DV 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 518) außer Kraft.