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§ 5 FinAusglG1970DV 2 — Inkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.