nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 32 FinASVO NRW (Nordrhein-Westfalen) — Wochenabrechnung im Automatenspiel

Finanzaufsichts- und Sicherungsverordnung NRW  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers fasst die Tagesergebnisse für die wöchentliche Ermittlung des Bruttospielertrags der Spielautomaten am Abrechnungstag zusammen und hält sie in einer Wochenabrechnung fest.

(2) Die Finanzaufsicht prüft die Richtigkeit der Wochenabrechnung und quittiert dies durch Unterschrift im Rahmen der Zählung. Ein Ausdruck der Wochenabrechnung ist der Finanzaufsicht zu übergeben. Sie nimmt diesen als Beleg zu den Automatenabrechnungen.

---

Zitiervorschlag: § 32 FinASVO NRW (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FinASVO%20NRW/32

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
