nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 FilmFöFRAV — Art und Zahl der Filmvorhaben

Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gefördert werden jährlich bis zu sechs Filmvorhaben. Die Anzahl der im Jahr geförderten Filmvorhaben mit deutscher und mit französischer Mehrheitsbeteiligung muß gleich sein. Dabei wird für jede Seite je ein Filmvorhaben pro Jahr mit Minderheitsbeteiligung wie ein Filmvorhaben mit Mehrheitsbeteiligung behandelt, wenn

- 1. der Regisseur des Films dem Staat der Minderheitsbeteiligung angehört und

- 2. die Voraussetzungen des Satzes 2 sonst nicht erfüllt werden könnten.

---

Zitiervorschlag: § 2 FilmFöFRAV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FilmF%C3%B6FRAV/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
