§ 1 FideiAuflAufhG — Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.