nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 2 FeuerwEhrKrÄndErl 2011

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.

---

Zitiervorschlag: Art 2 FeuerwEhrKrÄndErl 2011

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FeuerwEhrKr%C3%84ndErl%202011/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
