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§ 26 FertigPackV 1981 — Bezugstemperatur

Fertigpackungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anforderungen in den §§ 3 und 22 sind auf eine Temperatur von 20 Grad C (Bezugstemperatur) bezogen. Die Bezugstemperatur gilt nicht für Speiseeis.