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§ 3 FeinwAusbV — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der folgenden Schwerpunkte:

1.
Maschinenbau,
2.
Feinmechanik,
3.
Werkzeugbau oder
4.
Zerspanungstechnik.