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§ 3 FeinwAusbV — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der folgenden Schwerpunkte:

1.
Maschinenbau,
2.
Feinmechanik,
3.
Werkzeugbau oder
4.
Zerspanungstechnik.