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§ 2 FeinwAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.