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§ 12 FeinOAusbV 2024 — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Feinoptikerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“,
2.
„Fertigungstechnik“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.