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§ 4 FeiertEVDBest 1

Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.