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Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 03.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.