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# Anlage 11 FeV 2010 — (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis-Verordnung  
Historische Fassung: Stand 01.06.2022 bis 19.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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Ausstellungsstaat	Klasse(n)	theoretische Prüfung	praktische Prüfung
Albanien[19]	A1[20], A2, A, B[21], BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE	nein	nein
Albanien[19]	AM	nein	ja
Andorra	alle	nein	nein
Bosnien und Herzegowina	A1, A, B	nein	nein
Französisch-Polynesien	alle	nein	nein
Gibraltar[22]	alle	nein	nein
Guernsey	alle	nein	nein
Insel Man	alle	nein	nein
Israel	B	nein	nein
Japan	alle	nein	nein
Jersey	alle	nein	nein
Kosovo[23]	AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE[24]	nein	nein
Moldau	A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE	nein	ja
Republik Nordmazedonien	alle	nein	nein
(weggefallen)			
Monaco	alle	nein	nein
Namibia[16]	A1, A, B, BE, C1[17], C1E, C[17], CE	nein	nein
Neukaledonien	alle	nein	nein
Neuseeland	1, 6[10]	nein	nein
Republik Korea	1, 2[1]	nein	nein
San Marino	alle	nein	nein
Schweiz	alle	nein	nein
Serbien	alle[18]	nein	nein
Singapur	alle	nein	nein
Südafrika	alle	nein	nein
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan[2] erteilt wurden	B/BE[1]	nein	nein
Vereinigtes Königreich[22]	alle	nein	nein
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien[11]:			
– Australian Capital Territory	C[12], R[12]	nein[7]	nein
– New South Wales	C, R	nein[7]	nein
– Northern Territory	C[12], R[12]	nein[7]	nein
– Queensland	C[13], R[13]	nein[7]	nein
– South Australia	C[13], R[13]	nein	nein
– Tasmania	C[13], R[13]	nein	nein
– Victoria	C[14], CAR, R[14]	nein	nein
– Western Australia	C[12], R	nein[7]	nein
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes- staaten und US-amerikanischen Außengebiete[1]:		
– Alabama	D	nein	nein
– Arizona	G, D, 2	nein	nein
– Arkansas	D	nein	nein
– Colorado	C, R	nein	nein
– Connecticut	D, 1, 2	ja	nein
– Delaware	D	nein	nein
– District of Columbia	D	ja	nein
– Florida	E	ja	nein
– Idaho	D	nein	nein
– Illinois	D	nein	nein
– Indiana	Operator License, Chauffeur License[3], Public Passenger Chauffeur License[3], Commercial Driver License, Probationary Operator´s License	ja[7]	nein
– Iowa	C (Noncommercial Operator´s License)[4], A (CommercialDriver´s License)[3], B (CommercialDriver´s License)[3], C (CommercialDriver´s License)[3], D (Noncommercial Chauffeur Driver´s License mit Endorsement 1, 2 oder 3)[3], Intermediate Driver´s License	nein	nein
– Kansas	C	nein	nein
– Kentucky	D	nein	nein
– Louisiana	E	nein	nein
– Maryland	C (Full License und Provisional License)	nein	nein
– Massachusetts	D	nein	nein
– Michigan	operator	nein	nein
– Minnesota	D	ja[7]	nein
– Mississippi	operator, R	ja	nein
– Missouri	F	ja	nein
– Nebraska	O	ja	nein
– New Mexico	D	nein	nein
– North Carolina	C	ja	nein
– Ohio	D	nein	nein
– Oklahoma	D	nein	nein
– Oregon	C[7]	ja	nein
– Pennsylvania	C	nein	nein
– Puerto Rico	3	nein	nein
– South Carolina	D	nein	nein
– South Dakota	1 und 2	nein	nein
– Tennessee	D	ja	nein
– Texas	C[15], A[3], B[3]	nein[7]	nein
– Utah	D	nein	nein
– Virginia	D, M[5], A[3], B[3], C[3]	nein	nein
– Washington State	Driver License[8] Intermediate Driver License[9]	nein	nein
– West Virginia	E	nein	nein
– Wisconsin	D	nein	nein
– Wyoming	C	nein	nein
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen[1]:			
– Alberta	5	nein	nein
– British Columbia	5, 6, 7 (Novice Driver´s Licence)[7][10]	nein	nein
– Manitoba	5[6], 4 Stage F[3], 3 Stage F[3], 2 Stage F[3], 1 Stage F[3]	nein	nein
– New Brunswick	5, 7 Stufe 2	nein	nein
– Newfoundland	5	nein	nein
– Northwest Territories	5	nein	nein
– Nova Scotia	5	nein	nein
– Ontario	G	nein	nein
– Prince Edward Island	5	nein	nein
– Québec	5	nein	nein
– Saskatchewan	1 und 5	nein	nein
– Yukon	5	nein	nein
```

1 Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“, sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

2 Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.

3 Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.

4 Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).

5 Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).

6 Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).

7 Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.

8 Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License“ keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.

9 Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.

10 Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.

11 Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.

12 Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.

13 Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.

14 Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.

15 Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.

16 Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.

17 Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.

18 Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.

19 Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.

20 Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse A1 aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Komplexen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.

21 Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse B aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Technologischen Maschinen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.

22 Amtliche Anmerkung: Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom Antragsteller verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.

23 Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 1. März 2018 ausgestellt wurden. Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. März 2018 kein kosovarischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.

24 Amtliche Anmerkung: Alle von der Republik Kosovo erteilten Fahrerlaubnisklassen berechtigen auch zum Führen von Kleintraktoren, Arbeitsfahrzeugen und -maschinen und Traktoren mit Anhänger. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann nicht jedoch erfolgen.

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Zitiervorschlag: Anlage 11 FeV 2010

Datenquelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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