§ 217 FamFG — Versorgungsausgleichssachen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen.