(1) Ferienpraktikum und Strahlenschutzausbildung sind Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung.
(2) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
1. technische Physik: Bearbeitungszeit 120 Minuten,
2. medizinische Grundlagen: Bearbeitungszeit 120 Minuten,
3. Medizingerätetechnik: Bearbeitungszeit 180 Minuten,
4. Elektronik: Bearbeitungszeit 180 Minuten.
(3) Die praktische Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Gerätesicherheitstechnik mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten.