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§ 1 FahrzIAAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur Fahrzeuginnenausstatterin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin wird staatlich anerkannt.