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# Inhaltsverzeichnis FahrlG2018DV

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 01.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Erster Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen

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§ 1	Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
§ 2	Anwärterschein und Fahrlehrerschein
§ 2a	Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
§ 3	Unterrichtsräume
§ 4	Lehrmittel
§ 5	Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
§ 6	Ausbildungsnachweis
§ 7	Preisaushang
```

Zweiter Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten

```
§ 8	Verantwortliche Leitung
§ 9	Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 10	Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 11	Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 12	Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
```

Dritter Abschnitt Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis

```
§ 13	Inhalt der Einweisungslehrgänge
§ 14	Dauer und Leitung der Lehrgänge
```

Vierter Abschnitt Überwachung

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§ 15	Überwachungspersonal
§ 16	Qualitätssichernde Anordnungen
```

Fünfter Abschnitt

```
§ 17	Fortbildung
```

Sechster Abschnitt

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§ 18	Örtliches Fahrlehrerregister
```

Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

```
§ 19	Übergangsbestimmungen
§ 20	Ordnungswidrigkeiten
```

```
Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1)	Anwärterschein Fahrlehrer
Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1)	Fahrlehrerschein
Anlage 1a (zu § 2a)	Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
Anlage 2 (zu § 3)	Unterrichtsräume
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1)	Ausbildungsnachweis/Ausbildungsbescheinigung
Anlage 4 (zu § 7)	Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes
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Zitiervorschlag: Inhaltsverzeichnis FahrlG2018DV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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