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§ 12 FahrlG2018DV — Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die für die Fahrlehrerausbildung zu verwendenden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des § 5 entsprechen.