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# Anlage 3 FahrlAusbV — (zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)

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Lfd. Nr.	Lernthemen	Inhalte	Unterrichtseinheiten (45 Minuten)
1	Einführung	
1.1	Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb	Kennenlernen	–
–	der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
–	der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
–	der Mitarbeiter der Fahrschule
–	der Organisation der Fahrschule
–	der Geschäftszeiten der Fahrschule
–	der Ausbildungsfahrzeuge
1.2	Der Ausbildungsfahrlehrer	Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers
1.3	Der Fahrlehreranwärter	Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
–	den ihm anvertrauten Personen,
–	den Fahrschülern (§ 6 FahrlG),
–	den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers
2	Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung	
2.1	Theoretischer Unterricht	
2.1.1	Vorbesprechung	–	Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO	10
–	Materialien und Medien
–	Lernziele des Unterrichts
2.1.2	Hospitation	–	Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
2.1.3	Nachbesprechung	–	Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
–	Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts
2.2	Praktischer Unterricht/praktische Prüfung	
2.2.1	Vorbesprechung	–	Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung	15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO
–	Lernstand der Fahrschüler
–	Lernziele der Fahrstunde
2.2.2	Hospitation	–	Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen
–	Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen
2.2.3	Nachbesprechung	–	Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
–	Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden
3	Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers	
3.1	Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers	
3.1.1	Vorbesprechung	Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs	12
Beschreiben
–	der Lerngruppen
–	der Ziele und Inhalte
–	der Methoden und Medien
3.1.2	Durchführung	Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
3.1.3	Nachbesprechung	–	Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
–	Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
–	Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.2	Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers	
3.2.1	Vorbesprechung	–	Planen der Fahrstunde	16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO
–	Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen
–	Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte
3.2.2	Durchführung	–	Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern
–	Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands
3.2.3	Nachbesprechung	–	Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
–	Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
–	Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.3	Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife	
3.3.1	Vorbesprechung	Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers	8
–	Kriterien und Methoden
3.3.2	Durchführung	Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers
3.3.3	Nachbesprechung	–	Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife
–	Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
4	Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers	
4.1	Theoretischer Unterricht	–	Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B	18
–	Reflektieren des Unterrichts
–	Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.2	Praktischer Unterricht	–	Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen	120
–	Reflektieren der Fahrstunden
–	Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.3	Feststellung der Prüfungsreife	–	Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife	5
–	Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer
5	Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung	
	Durchführung	–	Erledigen der Formalitäten	6
–	Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
–	Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung
–	Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
6	Individuelle Aufteilung	
	Durchführung	Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter	120
	Gesamt	330
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Zitiervorschlag: Anlage 3 FahrlAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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