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§ 8 FahrSiLehrgZulV — Ausstellen einer Bescheinigung

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 01.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Jedem Teilnehmenden eines Basislehrgangs oder Auffrischungslehrgangs, der die Abschlussprüfung bestanden hat, ist hierüber vom Lehrgangsanbieter eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage auszustellen.