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§ 3 FahrSiLehrgZulV — Zulassungsentscheidung

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 01.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Zulassungsentscheidung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen des § 56 Binnenschiffspersonalverordnung oder dieser Verordnung erfüllt werden.