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§ 3 FahrSiLehrgZulV — Zulassungsentscheidung

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

Stand: 01.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zulassungsentscheidung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen des § 56 Binnenschiffspersonalverordnung oder dieser Verordnung erfüllt werden. Die Zulassungsentscheidung kann insbesondere davon abhängig gemacht werden, dass Fragebögen vorliegen, die den Vorgaben des § 11 entsprechen.