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§ 14 FahrSiLehrgZulV — Inhalte und Bewertung

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Inhalte des praktischen Prüfungsteils sowie die Bewertung der Leistungen der Prüflinge ergeben sich aus Anlage 20 der Binnenschiffspersonalverordnung.