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§ 1 FahrSiLehrgZulV — Gegenstand dieser Verordnung

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt das Zulassungsverfahren für Basislehrgänge und für Auffrischungslehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt nach § 57 der Binnenschiffspersonalverordnung sowie das Verfahren der Durchführung der Prüfung in den zugelassenen Lehrgängen.