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# Anlage 2 FachkLogSystPrV — (zu § 8)Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme und Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 28.09.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2389 – 2390)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

- 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

- 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

- 3. Datum des Bestehens der Prüfung,

- 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,

- 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

- 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

- 1. zur schriftlichen Prüfung – Benennung der Handlungsbereiche nach § 3 Absatz 2 und Bewertung der schriftlichen Prüfung mit Punkten,

- 2. zur mündlichen Prüfung – Benennung von Projektpräsentation und Fachgespräch nach § 3 Absatz 4 und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Punkten,

- 3. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

- 4. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

- 5. die Gesamtnote in Worten,

- 6. Befreiungen nach § 5,

- 7. Bescheinigung über die Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 FachkLogSystPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FachkLogSystPrV/anlage-2

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