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# § 4 FachbPrV — Anforderungen und Inhalte der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.09.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Im Handlungsbereich "Methodisches Arbeiten unter Anwendung moderner Informationstechnologien" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie seine/ihre Arbeitskraft optimal einzusetzen versteht, kreative Ideen entwickeln und anwenden kann und somit die vorgegebenen Ziele systematisch und wirtschaftlich erreicht. Weiterhin soll er/sie verkaufspsychologische Ansätze kennen, um den Zusammenhang zwischen Verkaufserfolg und eigener Persönlichkeit zu verstehen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

- 1. Sinnvolles Strukturieren des eigenen Arbeitsbereichs und effektives Zeitmanagement,

- 2. Zielgerichtetes Aufbereiten und Nutzen des Berichtswesens,

- 3. Entwickeln der eigenen Persönlichkeit,

- 4. Methoden zur Ausschöpfung des eigenen Kreativpotentials anwenden,

- 5. Elektronischen Geschäftsverkehr nutzen.

(2) Im Handlungsbereich "Wirtschaften unter Berücksichtigung von Kosten-/Nutzenaspekten" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie marktwirtschaftliche Zusammenhänge in einer durch Globalisierung zunehmend komplexen Ökonomie versteht. Des Weiteren soll er/sie mit betriebswirtschaftlichen Aspekten vertraut sein, die es ihm/ihr ermöglichen, seine/ihre eigene Tätigkeit im Rahmen unternehmerischer Ziele zu steuern. Er/sie soll nachweisen, dass er/sie für seine/ihre Kunden ein kompetenter Gesprächspartner/ eine kompetente Gesprächspartnerin bei ökonomischen Fragestellungen und deren Auswirkungen ist. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

- 1. Zusammenhänge rationalen Wirtschaftens verstehen,

- 2. Marktformen analysieren und Preisbildungsstrategien ableiten,

- 3. Geld- und währungspolitische Aspekte im Rahmen der Globalisierung verstehen,

- 4. Aufgaben und Abläufe im Unternehmen verstehen und analysieren,

- 5. Mechanismen des Rechnungswesens und der Finanzierung begreifen.

(3) Im Handlungsbereich "Marktchancen identifizieren und die Marketinginstrumente zielgerichtet einsetzen" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, mit den Instrumenten und Methoden des strategischen sowie des taktischen Marketings umzugehen. Er/sie soll verstehen, Käuferbedürfnisse und Käuferinteressen aufzuspüren, zu entwickeln und die sich daraus ergebenden Marktchancen gewinnbringend zu nutzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

- 1. Marktinformationen erheben und Marktwissen nutzen,

- 2. Strategisch geplante Kaufangebote zielgerichtet entwickeln,

- 3. Aufbau eines Markenwertes verstehen und diesen verkaufen,

- 4. die eigene Marketingleistung überprüfen und bewerten.

(4) Im Handlungsbereich "Rechtsfragen aus der Vertriebspraxis prüfen und bearbeiten" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die für seinen/ihren Tätigkeitsbereich relevanten Rechtsgebiete versteht und deren Bestimmungen praxisorientiert umsetzen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

- 1. Grundsätze und Zusammenhänge des Rechtswesens verstehen,

- 2. Vertriebsrelevante Rechtsbestimmungen des BGB und HGB kennen,

- 3. Chancen und Risiken im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes erkennen und deren Auswirkungen einschätzen können,

- 4. Umweltrechtliche Bestimmungen überblicken.

(5) Im Handlungsbereich "Kundenkontakte effektiv und effizient gestalten" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, eine positive Beziehung zum Kunden aufzubauen. Er/sie soll die Grundregeln der Kommunikation und Verhandlungsführung beherrschen, die er/sie in verkaufstypischen Situationen zielorientiert anwendet. Dabei soll er/sie Instrumente zur Kundenbindung und Kundenpflege einsetzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

- 1. Kundenorientiert handeln,

- 2. Kundenbedürfnisse ermitteln und bedarfsgerecht erfüllen,

- 3. Verkaufstechniken im Verkaufsgespräch anwenden,

- 4. Präsentationen wirkungsvoll gestalten und durchführen,

- 5. Kundenreklamationen aufnehmen und bearbeiten.

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Zitiervorschlag: § 4 FachbPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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