Das Zulassungsverfahren wird von der Bayerischen Verwaltungsschule durchgeführt und mindestens zwei Monate vor Beginn im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Es soll einmal im Kalenderjahr stattfinden.
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Das Zulassungsverfahren wird von der Bayerischen Verwaltungsschule durchgeführt und mindestens zwei Monate vor Beginn im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Es soll einmal im Kalenderjahr stattfinden.