Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn mehr als zwei der schriftlichen Prüfungsarbeiten schlechter als „ausreichend“ bewertet worden sind oder die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.
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Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn mehr als zwei der schriftlichen Prüfungsarbeiten schlechter als „ausreichend“ bewertet worden sind oder die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.