(1) Zu den Modulen 1 bis 6 sind schriftliche Prüfungen mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 90 Minuten abzulegen. Zu Modul 7 ist eine Projektarbeit zu fertigen, die als schriftliche Prüfung gilt.
(2) Die Prüfungen zu den Modulen einer Modulgruppe finden am Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnitts statt.