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§ 54 FachV-VermGeo (Bayern) — Zuständigkeit

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständig für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte können durch das Staatsministerium auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen übertragen werden.