Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Katastertechniker“ oder „Katastertechnikerin“ zu führen.
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Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Katastertechniker“ oder „Katastertechnikerin“ zu führen.