(1) Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsaufgaben:
1. Katastertechnik – Liegenschaftskataster und Grundbuch,
2. GeoIT – Geodaten- und Informationstechnologie,
3. Vermessungskunde und Vermessungstechnisches Rechnen,
4. Verwaltungskunde.
Die Aufgabe des Prüfungsfaches gemäß Satz 1 Nr. 1 ist in zwei Stunden und 30 Minuten, die Aufgaben der Prüfungsfächer gemäß Satz 1 Nr. 2 und 4 sind in je einer Stunde und die Aufgabe gemäß Satz 1 Nr. 3 in einer Stunde und 30 Minuten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit an einem Tag soll fünf Stunden nicht überschreiten.