Die Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen unterstehen während der Ausbildungszeit der Dienstaufsicht der Leitung des jeweiligen Ausbildungsamts.
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Die Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen unterstehen während der Ausbildungszeit der Dienstaufsicht der Leitung des jeweiligen Ausbildungsamts.