Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
1. nicht wenigstens die Hälfte der schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden ist oder
2. die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.
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Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
1. nicht wenigstens die Hälfte der schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden ist oder
2. die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.