(1) Die schriftliche Prüfung umfasst sechs Aufgaben mit einer Arbeitszeit von je drei Stunden
(2) Die Aufgaben sind in der Regel an aufeinander folgenden Werktagen zu bearbeiten. An einem Tag darf nur eine Aufgabe bearbeitet werden.
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(1) Die schriftliche Prüfung umfasst sechs Aufgaben mit einer Arbeitszeit von je drei Stunden
(2) Die Aufgaben sind in der Regel an aufeinander folgenden Werktagen zu bearbeiten. An einem Tag darf nur eine Aufgabe bearbeitet werden.