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§ 3 FachV-StF (Bayern) — Ziele des Vorbereitungsdienstes

Fachverordnung Staatsfinanz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Vorbereitungsdienst werden die zur Berufsausübung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie das Verständnis für volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge vermittelt. Dabei sind die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft zu berücksichtigen.