Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ oder „Verwaltungswirtin“ zu führen. Hierüber wird von der Akademie der Sozialverwaltung eine Urkunde erteilt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ oder „Verwaltungswirtin“ zu führen. Hierüber wird von der Akademie der Sozialverwaltung eine Urkunde erteilt.