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§ 10 FachV-SozVerw (Bayern) — Dienstbezeichnung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Während des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf führen die Beamten und Beamtinnen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Regierungssekretäranwärter“ oder „Regierungssekretäranwärterin“. Für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene führen die Beamten und Beamtinnen des Freistaates Bayern die Dienstbezeichnung „Regierungsinspektoranwärter“ oder „Regierungsinspektoranwärterin“, als Körperschaftsbeamte die Dienstbezeichnung „Verwaltungsinspektoranwärter“ oder „Verwaltungsinspektoranwärterin“.