Die berufspraktischen Studienzeiten umfassen
1. eine praktische Ausbildung, die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der Praxis dient und zu selbstständiger Tätigkeit anleitet, und
2. Arbeitsgemeinschaften.
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Die berufspraktischen Studienzeiten umfassen
1. eine praktische Ausbildung, die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der Praxis dient und zu selbstständiger Tätigkeit anleitet, und
2. Arbeitsgemeinschaften.