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§ 34 FachV-J (Bayern) — Fachtheoretische Studienabschnitte

Fachverordnung Justiz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von der Hochschule wird jährlich ein Vorlesungsverzeichnis erstellt, aus dem sich die Lehrveranstaltungen, d.h. die Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften, sowie die hauptamtlichen Lehrpersonen und die nebenamtlichen Lehrbeauftragten ergeben.