nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 FachV-HygKontrD (Bayern) — Prüfer

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Prüfer sind ohne besondere Bestellung die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreter.